Erklärung zur Barrierefreiheit

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Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder diese mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzverlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bremen-tourismus.de und www.bremen-convention.de veröffentlichten Webauftritt der Abteilung Touristik, Geschäftsbereich Marketing und Tourismus der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Landesbehindertenbeauftragten, Bremen, im Zeitraum von 2020 bis Juni 2021 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überwachung. Das bedeutet, es wurde eine Auswahl an Prüfkriterien der Norm EN 301 549 abgeprüft.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Eine Übersicht der nicht barrierefreien Bereiche ist Ende Juli 2021 beauftragt.

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind, sind im Prozess der Prüfung und Überarbeitung zur Verbesserung und Ergebnisse werden dann hier entsprechend aufgeführt.

Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5), werden dann hier entsprechend aufgeführt.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2021 erstellt und am 24. Januar 2022 ergänzt/aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: kontaktbcb@wfb-bremen.de oder per Telefon 0421 30800 16

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.